Hartz-IV-Empfängerin: Amt kann Auskunft vom Ex-Ehemann fordern
Viele Ehefrauen werden im Zuge einer Scheidung zum Sozialfall. Der Staat schaut deshalb bei den Sozialleistungen genau hin. Zur Not fordert er Jahre nach der Scheidung den Ex-Ehemann auf, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen.